Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland
  • Über uns
    • Über uns
    • Veranstaltungen
    • Gratis Webinar
    • Kundenstimmen und Referenzen
  • Unser Konzept
    • Unser Konzept
  • Unsere Leistungen
    • Unsere Leistungen:
    • Rundum-Sorglos-Paket
      • Steuernews für Ihre Webseite – mit Social Media Anbindung
      • Mandanten E-Mail Newsletter
      • Kanzlei E-Mail Newsletter
      • Gedruckter Mandanten Newsletter
      • E-Mail Marketingservice
    • Kanzlei-App
    • Mandantenleitfäden
    • Webseiten für Steuerberater
    • Steuernews für Ihre Webseite
    • Steuerdaten-Karten
    • Steuertipps zum Jahreswechsel
    • Gratis Webinar
    • Gratis Newsletter testen
  • Jobs
    • Jobs
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Termin buchen
  • Mein Informanagement
    • Kunden-Login
    • Gratis Newsletter testen
    • Versandtermine 2026
Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland
  • Über uns
    • Über uns
    • Veranstaltungen
    • Gratis Webinar
    • Kundenstimmen und Referenzen
  • Unser Konzept
    • Unser Konzept
  • Unsere Leistungen
    • Unsere Leistungen:
    • Rundum-Sorglos-Paket
      • Steuernews für Ihre Webseite – mit Social Media Anbindung
      • Mandanten E-Mail Newsletter
      • Kanzlei E-Mail Newsletter
      • Gedruckter Mandanten Newsletter
      • E-Mail Marketingservice
    • Kanzlei-App
    • Mandantenleitfäden
    • Webseiten für Steuerberater
    • Steuernews für Ihre Webseite
    • Steuerdaten-Karten
    • Steuertipps zum Jahreswechsel
    • Gratis Webinar
    • Gratis Newsletter testen
  • Jobs
    • Jobs
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Termin buchen
  • Mein Informanagement
    • Kunden-Login
    • Gratis Newsletter testen
    • Versandtermine 2026
Mai 31

Fachliteratur: Was abziehbar ist

  • 31. Mai 2024

Es gibt Kategorien von Aufwendungen, bei denen die betriebliche Zuordnung von vornherein unproblematisch ist. Andere Aufwendungen sind eindeutig dem privaten Bereich zuzuordnen, wie z. B. die Miete für die eigene Wohnung. Daneben gibt es Aufwendungen, wie beispielsweise der Erwerb von Fachliteratur, bei denen die Zuordnung davon abhängt, was Gegenstand des Unternehmens bzw. einer Tätigkeit ist. Im Allgemeinen gilt, dass die Anschaffung von Fachbüchern und Fachzeitschriften betrieblich oder beruflich veranlasst ist. Die Anschaffungskosten sind als Betriebsausgaben/Werbungskosten abzugsfähig. Eine privatbedingte Mitnutzung ist hierbei nur dann unschädlich, wenn sie von absolut untergeordneter Bedeutung ist. Die Anschaffung von Literatur ist nämlich nur betrieblich veranlasst, wenn ein privates Interesse nach Art des Werkes und der Tätigkeit objektiv ausgeschlossen ist. 

Allerdings ist nicht immer der objektive Charakter einer Publikation maßgebend, sondern vielmehr die Funktion im Einzelfall. Ob ein Buch als Fachliteratur eingestuft werden kann, hängt also wesentlich von der ausgeübten Tätigkeit ab. Dabei muss eine private Nutzung so gut wie ausgeschlossen sein, d.h., sie darf nicht mehr als 10% betragen. Bücher mit schöngeistigem Inhalt, Konversationslexika und Reiseführer können nur im Ausnahmefall Fachliteratur sein.

Praxis-Beispiel:
Ein Rechtsanwalt kauft sich einen Spanien-Reiseführer, weil er eine Rundreise durch Spanien plant. Er kann weder seine Aufwendungen für den Kauf des Reiseführers noch seine Reisekosten, die ihm während der Spanienrundreise entstanden sind, als Betriebsausgaben abziehen. Hat er den Reiseführer von seinem betrieblichen Konto gezahlt, handelt es sich um eine Privatentnahme.

Alternative:
Ein Autor, der u.a. Reiseführer schreibt, hat mit seinem Verlag vereinbart, einen Spanien-Reiseführer zu schreiben. Er erwirbt mehrere Reiseführer zum Gesamtbetrag von 258 € zu Recherchezwecken. Konsequenz: Er kann sowohl die Aufwendungen für den Kauf der Reiseführer als auch ggf. anfallende Reisekosten für Vor-Ort-Recherchen als Betriebsausgaben abziehen. Der Erwerb der Reiseliteratur dient der Ausübung seines Berufes und damit einer – zumindest – weitestgehend beruflichen Nutzung.

Die Kosten für allgemein informierende Zeitungen und Zeitschriften führen nicht zu Betriebsausgaben (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 2.2.2021). Geklagt hatte ein Vorstandsmitglied einer Bank um die Berücksichtigung seiner Bezugskosten für die Frankfurter Allgemeine Zeitung als Werbungskosten im Rahmen der nichtselbständigen Arbeit zu erlangen.

Zeitschriftenauslage in Wartezimmern
Wenn z. B. Ärzte oder Friseure Zeitungen und Zeitschriften in ihren Wartezimmern auslegen, ist ein Betriebsausgabenabzug möglich. Da diese Zeitungen und Zeitschriften überwiegend der Unterhaltung der Patienten/Kunden dienen, sind die Aufwendungen hierfür als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei einer allgemeinen Zeitung lässt das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug allerdings manchmal nur dann zu, wenn der betreffende Arzt/Friseur auch privat dieselbe Zeitung bezieht. Betrifft die ausgelegte Fachzeitschrift ein Hobby des Arztes/Friseurs, wird das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug für diese im Wartezimmer ausgelegten Zeitschriften nicht zum Abzug zulassen.

Hinweis: Die allgemeine Bezeichnung "Fachliteratur" reicht beim Nachweis nicht aus. Es ist zwingend erforderlich, dass auf der Rechnung bzw. Kleinbetragsrechnung der genaue Titel angegeben ist.

Quelle: Sonstige | Sonstige | Fall aus der Praxis | 30-05-2024
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn
  • E-Mail

Comments are closed.

Neueste Beiträge

  • Vermächtnisnehmer: Anspruch auf volle Erbfallkostenpauschale
  • Nutzungsverbot Firmen-PKW für Privatfahrten
  • Weitere Änderungen im Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht (Entwurf)
  • Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht (Entwurf)
  • Umsatzsteuer bei Krankentransporten

Neueste Kommentare

    Archiv

    • August 2026
    • Juli 2026
    • Juni 2026
    • Mai 2026
    • April 2026
    • März 2026
    • Februar 2026
    • Januar 2026
    • Dezember 2025
    • November 2025
    • Oktober 2025
    • September 2025
    • August 2025
    • Juli 2025
    • Juni 2025
    • Mai 2025
    • April 2025
    • März 2025
    • Februar 2025
    • Januar 2025
    • Dezember 2024
    • November 2024
    • Oktober 2024
    • September 2024
    • August 2024
    • Juli 2024
    • Juni 2024
    • Mai 2024
    • April 2024
    • März 2024
    • Februar 2024
    • Januar 2024
    • Dezember 2023
    • November 2023
    • Oktober 2023
    • September 2023
    • August 2023
    • Juli 2023
    • Juni 2023
    • Mai 2023
    • April 2023
    • März 2023
    • Februar 2023
    • Januar 2023
    • Dezember 2022
    • November 2022
    • Oktober 2022
    • September 2022
    • August 2022
    • Juli 2022
    • Juni 2022
    • Mai 2022
    • April 2022
    • März 2022
    • Februar 2022
    • Januar 2022
    • Dezember 2021
    • November 2021
    • Oktober 2021
    • September 2021
    • August 2021
    • Juli 2021
    • Juni 2021
    • Mai 2021
    • April 2021
    • März 2021
    • Februar 2021
    • Januar 2021
    • Dezember 2020
    • Januar 1970

    Kategorien

    • Aktuell
    • Bewertung
    • Corona News
    • Einkommensteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuer
    • Gewerbesteuer
    • Gewinnermittlung
    • Grunderwerbsteuer
    • Internationale Regelungen
    • Kanzlei-Nachrichten
    • Körperschaftsteuer
    • Lohnsteuer / Sozialversicherung
    • Sonstiges
    • Umsatzsteuer
    • Verfahrensrecht

    Meta

    • Anmelden
    • Eintrags-Feed
    • Kommentar-Feed
    • WordPress.org
    © 2025 Informanagement - Impressum - Datenschutzerklärung - Erklärung zur Barrierefreiheit - AGB | +49 (0) 2225 88 29 700 | info@informanagement.de | Sitemap