Steuertipps zum Jahreswechsel

Was müssen Ihre Mandanten noch in diesem Jahr tun und was sollten sie auf das nächste Jahr verschieben, um alle Steuervorteile zu nutzen? Informieren Sie Ihre Mandanten über die Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen und Entwicklungen. Zeigen Sie Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken auf.

Mit unserem Newsletter Steuertipps zum Jahreswechsel geben Sie Ihren Mandanten eine hochwertige Broschüre mit allen wichtigen Informationen zum Jahreswechsel an die Hand.

Steuertipps zum Jahreswechsel erscheint jeweils Anfang Dezember eines Jahres. Die Broschüre umfasst etwa 24 Seiten und wird von der ersten bis zur letzte Seite individuell in Ihrem Kanzlei-Design und Ihrer Farbgebung gestaltet.

Ihre Vorteile

  • Flexibel: Kein Abonnement und kein Mindestbestellwert
  • Hochwertig: Gestaltung in Farbgebung und Design Ihrer Kanzlei
  • Individuell: Ergänzung eigener Texte und Bilder ist einfach möglich

Design

Die Broschüre wird von der ersten bis zur letzten Seite im Design Ihrer Kanzlei gestaltet. Unsere Designer übernehmen die Gestaltung für Sie. Auf Wunsch können Sie auch eigene Texte und Bilder ergänzen und z. B. ganz einfach eine persönliche Einleitung schreiben.

Konditionen

Die Steuertipps zum Jahreswechsel 2023/2024 erhalten Sie zum Stückpreis von 3,95 € zzgl. MwSt. für 24 Seiten. Die Fixkosten (für Design, Versand etc.) betragen 150,00 € zzgl. MwSt. pro Bestellung. Es gibt keine Mindestbestellmenge.

Frühbucherrabatt
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Letzte Bestellmöglichkeit: Ende Oktober 2023
Auslieferung: Anfang Dezember 2023

Versand

Wir senden Ihnen die Steuertipps zum Jahreswechsel 2023/2024 druckfrisch an Ihre Kanzlei. Sollten Sie einen Versand direkt an Ihre Mandanten wünschen, erstellen wir Ihnen dazu gerne ein individuelles Angebot.

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*Der Rabatt gilt nicht für Bestandskunden des gedruckten Newsletters.

    Bestellformular Steuertipps zum Jahreswechsel






    Unsere Designer gestalten die Steuertipps zum Jahreswechsel nach Ihren Vorstellungen und in Ihrem Layout. Dieser Service ist im Preis inbegriffen. Auf Wunsch können Sie uns auch Ihr eigenes Design für das Cover liefern.


    Zum Inhalt
    (Beispiel der Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023)

    Der Gesetzgeber hat im Jahr 2022 zahlreichte Maßnahmen ergriffen, um die derzeitigen Krisen abzumildern. Neben der Gesetzgebung wirken Urteile des BFH und Verwaltungsanweisungen auf die aktuelle steuerliche Situation aus. Zum Jahreswechsel 2022/2023 sollte jeder einen Überblick über die eigene steuerliche Situation gewinnen, um nicht mehr Steuern zu zahlen, als unbedingt erforderlich ist.

    Das 4. Corona Steuerhilfegesetz verlängert beim Investitionsabzugsbetrag die Investitionsfristen ebenso wie die Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG. Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert. Die degressive Abschreibung gilt auch für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden. Die Abschreibung von Gebäuden soll ab 2023 ebenfalls geändert werden.

    Des Weiteren sind Besonderheiten bei der Abrechnung von Reisekosten und der privaten Nutzung von Elektro- und Plug-In-Hybrid-Firmenwagen zu beachten.

    • Mini-Job und Midi-Job wurden ebenso wie die Verzinsung von Steuernachzahlungen neue geregelt.
    • Steuerfreie Sonderzahlungen an Arbeitnehmer
    • Bisher keine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung im Gastgewerbe ab 1.1.2023
    • Speisen und Getränke: Aufteilung eines Gesamtpreises

    Das sind nur einige der Themen, die bei den Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023 behandelt werden.

    HINWEIS: die aktuellen Themen für die Ausgabe 2023/2024 werden in Kürze ergänzt

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