Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland
  • Über uns
    • Über uns
    • Veranstaltungen
    • Kundenstimmen
  • Unser Konzept
    • Unser Konzept
  • Unsere Leistungen
    • Unsere Leistungen:
    • Datev Schnittstelle
    • Rundum-Sorglos-Paket
    • Newsfeed für Ihre Webseite
    • Kanzlei E-Mail Newsletter
    • Mandanten E-Mail Newsletter
    • Mandanten Print-Newsletter
    • E-Mail Marketingservice
    • Mandantenleitfäden
    • Kanzlei-Webseite
    • Kanzlei-App
    • Steuerdaten-Karten
    • Steuertipps zum Jahreswechsel
    • Gratis Newsletter testen
  • Jobs
    • Jobs
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Termin buchen
  • Mein Informanagement
    • Kunden-Login
    • Gratis Newsletter testen
    • Versandtermine 2023
Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland
  • Über uns
    • Über uns
    • Veranstaltungen
    • Kundenstimmen
  • Unser Konzept
    • Unser Konzept
  • Unsere Leistungen
    • Unsere Leistungen:
    • Datev Schnittstelle
    • Rundum-Sorglos-Paket
    • Newsfeed für Ihre Webseite
    • Kanzlei E-Mail Newsletter
    • Mandanten E-Mail Newsletter
    • Mandanten Print-Newsletter
    • E-Mail Marketingservice
    • Mandantenleitfäden
    • Kanzlei-Webseite
    • Kanzlei-App
    • Steuerdaten-Karten
    • Steuertipps zum Jahreswechsel
    • Gratis Newsletter testen
  • Jobs
    • Jobs
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Termin buchen
  • Mein Informanagement
    • Kunden-Login
    • Gratis Newsletter testen
    • Versandtermine 2023
Jun 11

Kurzfristige Beschäftigung: Berechnung der Zeitgrenzen

  • 11. Juni 2021

Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt mehr als 450 € im Monat beträgt. Außerdem muss die Beschäftigung befristet sein. Sie darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr betragen als

  • 3 Monate oder
  • 70 Arbeitstage betragen.

Der zeitliche Rahmen für eine kurzfristige Beschäftigung wurde befristet für die Monate März bis Oktober 2021 auf eine Höchstdauer von 4 Monaten oder 102 Arbeitstagen ausgeweitet.

Das Bundessozialgericht hat nunmehr entschieden, dass die beiden Zeitgrenzen „3 Monate“ und „70 Arbeitstage“ bzw. „4 Monate“ und „102 Arbeitstage“ gleichwertige Alternativen sind. Wenn also eine Arbeitszeit von 5 Tagen in der Woche über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten bzw. 4 Monaten vereinbart wurde, liegt dennoch eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung vor, wenn die Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 70 Arbeitstage bzw. 102 Arbeitstage beträgt.

Praxis-Beispiel:
Eine Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt eine Studentin als Bürokraft für die Zeit zwischen deren Schulende und dem Beginn ihres Studiums vom 25.5.2021 bis zum 30.9.2021. Vereinbart ist eine 5-Tage-Woche, insgesamt also 4 Monate und 4 Tage. Die Zahl der Arbeitstage in diesem Zeitraum wurde auf 92 Tage festgelegt. Die Studentin sichert zu, dass sie keiner weiteren sozialversicherungsfreien und/oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehe und noch keine kurzfristige Beschäftigung über 102 bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr 2021 ausgeübt habe und die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung unverzüglich schriftlich anzeigen werde.

Ergebnis: Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung. Der 4-Monatszeitraum wurde zwar überschritten. Da jedoch die Zahl der Arbeitstage mit 92 Tagen vereinbart ist, und das unter dem Grenzwert von 102 liegt, wird dieser Tage-Grenzwert nicht überschritten. Da es sich laut BSG um gleichwertige Alternativen handelt, reicht es aus, dass die Zahl der Arbeitstage nicht überschritten wird.

Die Monats-Regelung verliert durch diese Auslegung nicht ihren eigenständigen Bedeutungsgehalt. Die Begrenzung auf drei bzw. vier Monate ermöglicht vielmehr eine Tätigkeit an mehr als 70 bzw. 102 Tagen, da bei der Monats-Regelung auch Wochenenddienste und Tätigkeiten in Bereitschaft enthalten sein können.

Quelle: Sonstige | Urteil | Bundessozialgericht, B 12 KR 34/19 R | 23-11-2020
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn
  • E-Mail

Comments are closed.

Neueste Beiträge

  • Reisekosten: Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten
  • Verzinsung: Rückwirkende Zinskorrektur
  • Online-Plattformen: Private Händler müssen gemeldet werden
  • Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung
  • Unterhalt: Anrechnung eigener Einkünfte

Neueste Kommentare

    Archive

    • Januar 2023
    • Dezember 2022
    • November 2022
    • Oktober 2022
    • September 2022
    • August 2022
    • Juli 2022
    • Juni 2022
    • Mai 2022
    • April 2022
    • März 2022
    • Februar 2022
    • Januar 2022
    • Dezember 2021
    • November 2021
    • Oktober 2021
    • September 2021
    • August 2021
    • Juli 2021
    • Juni 2021
    • Mai 2021
    • April 2021
    • März 2021
    • Februar 2021
    • Januar 2021
    • Dezember 2020
    • Januar 1970

    Kategorien

    • Aktuell
    • Corona News
    • Einkommensteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuer
    • Gewerbesteuer
    • Gewinnermittlung
    • Grunderwerbsteuer
    • Internationale Regelungen
    • Kanzlei-Nachrichten
    • Körperschaftsteuer
    • Lohnsteuer / Sozialversicherung
    • Sonstiges
    • Umsatzsteuer
    • Verfahrensrecht

    Meta

    • Anmelden
    • Feed der Einträge
    • Kommentare-Feed
    • WordPress.org
    © 2022 Informanagement - Impressum - Datenschutzerklärung - AGB | +49 (0) 2225 88 29 700 | info@informanagement.de | Sitemap