Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland
  • Über uns
    • Über uns
    • Veranstaltungen
    • Gratis Webinar
    • Kundenstimmen und Referenzen
  • Unser Konzept
    • Unser Konzept
  • Unsere Leistungen
    • Unsere Leistungen:
    • Rundum-Sorglos-Paket
      • Steuernews für Ihre Webseite – mit Social Media Anbindung
      • Mandanten E-Mail Newsletter
      • Kanzlei E-Mail Newsletter
      • Gedruckter Mandanten Newsletter
      • E-Mail Marketingservice
    • Kanzlei-App
    • Mandantenleitfäden
    • Webseiten für Steuerberater
    • Steuernews für Ihre Webseite
    • Steuerdaten-Karten
    • Steuertipps zum Jahreswechsel
    • Gratis Webinar
    • Gratis Newsletter testen
  • Jobs
    • Jobs
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Termin buchen
  • Mein Informanagement
    • Kunden-Login
    • Gratis Newsletter testen
    • Versandtermine 2026
Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland
  • Über uns
    • Über uns
    • Veranstaltungen
    • Gratis Webinar
    • Kundenstimmen und Referenzen
  • Unser Konzept
    • Unser Konzept
  • Unsere Leistungen
    • Unsere Leistungen:
    • Rundum-Sorglos-Paket
      • Steuernews für Ihre Webseite – mit Social Media Anbindung
      • Mandanten E-Mail Newsletter
      • Kanzlei E-Mail Newsletter
      • Gedruckter Mandanten Newsletter
      • E-Mail Marketingservice
    • Kanzlei-App
    • Mandantenleitfäden
    • Webseiten für Steuerberater
    • Steuernews für Ihre Webseite
    • Steuerdaten-Karten
    • Steuertipps zum Jahreswechsel
    • Gratis Webinar
    • Gratis Newsletter testen
  • Jobs
    • Jobs
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Termin buchen
  • Mein Informanagement
    • Kunden-Login
    • Gratis Newsletter testen
    • Versandtermine 2026
Jan. 15

Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung

  • 15. Januar 2021

Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem sind als Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Für Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben, ist dies bereits entschieden (BFH-Urteil vom 3.9.2015 – VI R 18/14). Das Sächsische FG hat jetzt auch bei Senioren, die in einem eigenen Haushalt leben, die Kosten eines externen Hausnotrufsystems anerkannt.

Praxis-Beispiel:
Eine Rentnerin nahm gegen Entgelt ein Hausnotrufsystem in Anspruch. Sie buchte das Paket Standard, mit Gerätebereitstellung und 24-Stunden-Servicezentrale. Nicht gebucht hat sie u.a. den Sofort-Helfer-Einsatz an ihrer Wohnadresse sowie die Pflege- und Grundversorgung. Sie machte ihre Aufwendungen für das Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Das Finanzamt lehnte es ab, die Aufwendungen zu berücksichtigen, weil die Leistung nicht im räumlichen Bereich des Haushalts erbracht worden sei. Die Rentnerin ist der Auffassung, dass ein Hausnotrufsystem eine Pflege- und Betreuungsleistung ist, die innerhalb ihres Haushaltes erbracht wurde. Diese würden im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen unter der Gruppe der Pflegehilfsmittel zur selbständigen Lebensführung/Mobilität gelistet. Die permanente Rufbereitschaft sei somit eine haushaltsnahe Tätigkeit.

Das Notrufsystem stellt die Rufbereitschaft für den Fall sicher, dass der Bewohner sich in seiner Wohnung aufhält. Dort wird auch eine Hilfeleistung im Not- und sonstigen Bedarfsfall gewährleistet. Konsequenz ist daher, dass die Leistung im räumlichen Bereich des Haushalts erbracht und der Leistungserfolg in der Wohnung des Steuerpflichtigen eintritt. 

Auch wenn sich die Notrufzentrale nicht in der räumlichen Nähe der Wohnung der Rentnerin befindet, ist eine haushaltsnahe Dienstleistung zu bejahen. Entscheidend ist, dass die Dienstleistung (= das Rufen eines Notdienstes) in der Wohnung der Rentnerin stattfindet. Ein Bewohner des Haushaltes der Rentnerin hätte diese Leistung, die die Notrufzentrale ausführt, ebenfalls erbringen können. Die Rentnerin hat zwar keine Pflege- oder Hilfeleistungen vereinbart. Darauf kommt es aber nicht an, da der BFH in seinem Urteil aus dem Jahr 2015 nicht darauf abstellt, dass weitere Leistungen vereinbart wurden. Die Möglichkeit, im Rahmen eines Notrufsystems einen Notdienst zu rufen, reicht somit aus, um von einer Haushaltsnähe auszugehen.

Diese Situation ist nicht vergleichbar mit Alarmüberwachungsleistungen, bei denen eine Notrufzentrale kontaktiert wird, wenn ein Brand ausbricht oder ein Einbruch verübt wird. Die Überwachung einer Wohnung im Hinblick auf mögliche Einbrüche und/oder Überfälle sowie Brand- und Gasaustrittsfälle wird nicht gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt oder Personen, die entsprechend beschäftigt werden. Derartige Notfälle treten nicht in gleicher Weise regelmäßig ein wie Fälle der Hilfsbedürftigkeit bei leichten Erkrankungen älterer Personen, die sich in ihrem Haushalt aufhalten.

Hinweis: Das Finanzgericht hatte die Revision nicht zugelassen. Das Finanzamt hat jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Az. beim BFH: VI B 94/20). Sollte das Finanzamt also die Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem nicht als Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkennen, sollte Einspruch eingelegt und das Verfahren bis zur Entscheidung durch den BFH ausgesetzt werden.

Quelle: Finanzgerichte | Urteil | FG Sachsen, 2 K 323/20 | 13-10-2020
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn
  • E-Mail

Comments are closed.

Neueste Beiträge

  • Vermächtnisnehmer: Anspruch auf volle Erbfallkostenpauschale
  • Nutzungsverbot Firmen-PKW für Privatfahrten
  • Weitere Änderungen im Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht (Entwurf)
  • Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht (Entwurf)
  • Umsatzsteuer bei Krankentransporten

Neueste Kommentare

    Archiv

    • August 2026
    • Juli 2026
    • Juni 2026
    • Mai 2026
    • April 2026
    • März 2026
    • Februar 2026
    • Januar 2026
    • Dezember 2025
    • November 2025
    • Oktober 2025
    • September 2025
    • August 2025
    • Juli 2025
    • Juni 2025
    • Mai 2025
    • April 2025
    • März 2025
    • Februar 2025
    • Januar 2025
    • Dezember 2024
    • November 2024
    • Oktober 2024
    • September 2024
    • August 2024
    • Juli 2024
    • Juni 2024
    • Mai 2024
    • April 2024
    • März 2024
    • Februar 2024
    • Januar 2024
    • Dezember 2023
    • November 2023
    • Oktober 2023
    • September 2023
    • August 2023
    • Juli 2023
    • Juni 2023
    • Mai 2023
    • April 2023
    • März 2023
    • Februar 2023
    • Januar 2023
    • Dezember 2022
    • November 2022
    • Oktober 2022
    • September 2022
    • August 2022
    • Juli 2022
    • Juni 2022
    • Mai 2022
    • April 2022
    • März 2022
    • Februar 2022
    • Januar 2022
    • Dezember 2021
    • November 2021
    • Oktober 2021
    • September 2021
    • August 2021
    • Juli 2021
    • Juni 2021
    • Mai 2021
    • April 2021
    • März 2021
    • Februar 2021
    • Januar 2021
    • Dezember 2020
    • Januar 1970

    Kategorien

    • Aktuell
    • Bewertung
    • Corona News
    • Einkommensteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuer
    • Gewerbesteuer
    • Gewinnermittlung
    • Grunderwerbsteuer
    • Internationale Regelungen
    • Kanzlei-Nachrichten
    • Körperschaftsteuer
    • Lohnsteuer / Sozialversicherung
    • Sonstiges
    • Umsatzsteuer
    • Verfahrensrecht

    Meta

    • Anmelden
    • Eintrags-Feed
    • Kommentar-Feed
    • WordPress.org
    © 2025 Informanagement - Impressum - Datenschutzerklärung - Erklärung zur Barrierefreiheit - AGB | +49 (0) 2225 88 29 700 | info@informanagement.de | Sitemap