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Apr. 11

Koalitionsvertrag: Welche Steueränderungen geplant sind

  • 11. April 2025

Vertreter von Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Darin sind auch umfangreiche steuerlichen Änderungen enthalten. Was davon und in welcher Form tatsächlich kommen wird, ist allerdings noch offen. Einige Themen sind zwar konkret bezeichnet, aber die meisten anderen Bereiche enthalten nur Zielvorgaben, wobei völlig unklar ist, was und wie es umgesetzt werden kann. Darüber hinaus steht alles unter einem Finanzierungsvorbehalt.

Folgendes ist geplant:

Es soll eine degressive Abschreibung auf „Ausrüstungsinvestitionen“ von 30% für die Jahre 2025, 2026 und 2027 eingeführt werden. Was allerdings „Ausrüstungsinvestitionen“ sind, ist nicht festgelegt, sodass eine vorausschauende Planung derzeit nicht möglich ist.

Ab dem 1.1.2028 soll die Körperschaftsteuer von derzeit 15% in 5 Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden. Davon sollen auch Personengesellschaften profitieren, indem insbesondere das Optionsmodell (§ 1a KStG) und die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) wesentlich verbessert werden sollen. Außerdem soll geprüft werden, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können. Körperschaften und Personengesellschaften sollen sukzessive auf die Selbstveranlagung umgestellt werden. 

Es soll eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge eingeführt werden.

Es sollen alle zur Verfügung stehenden administrativen Maßnahmen ergriffen werden, um Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu begegnen. Außerdem soll der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent erhöht werden.

Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll zur Mitte der Legislatur gesenkt werden (Detailangaben fehlen). Die Entlastungswirkung von Kinderfreibeträgen und dem Kindergeld soll schrittweise verringert werden (wie das bei einem progressiven Steuertarif möglich sein soll, wird nicht gesagt). Durch eine gesetzliche Regelung soll sichergestellt werden, dass bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgt. Die finanzielle Situation von Alleinerziehenden soll durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessert werden.

Es sollen steuerliche Anreize für Mehrarbeit gesetzt werden. Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen umgehend steuerfrei gestellt werden. Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit zahlen, soll diese steuerlich begünstigt werden (warum Erleichterungen im Steuerrecht nur für Personen gelten sollen, für die Tarifverträge gelten, ist bei einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit kaum nachvollziehbar).

Zusätzliche finanzielle Anreize sollen auch für freiwilliges längeres Arbeiten geschaffen werden. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten. Dabei soll insbesondere die Nichtanwendbarkeit der Regelung bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersrente, die Beschränkung der Regelung auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und die Anwendung des Progressionsvorbehalts geprüft werden.

Entfernungspauschale: Diese soll ab 2026 bereits ab dem ersten Entfernungs-Kilometer bei 38 Cent liegen, die zurzeit erst bei einer Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz ab dem 21. Kilometer anzusetzen ist. 

E-Fahrzeuge: Die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen soll auf 100.000 € erhöht werden.

Es soll geprüft werden, ob eine Arbeitstagepauschale bei den Werbungskosten für Arbeitnehmer zusammengefasst werden kann (es ist unklar, was damit tatsächlich gemeint ist).
Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 € und die Ehrenamtspauschale auf 960 € angehoben werden.

Umsatzsteuer:

  • Die Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll zum 1.1.2026 dauerhaft auf 7% reduziert werden.
  • Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen weitgehend umsatzsteuerbefreit sein.
  • Für Forschung soll es im Umsatzsteuergesetz Bereichsausnahmen geben.
  • Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer soll auf ein Verrechnungsmodell umgestellt werden.

Gemeinnützigkeit:

  • Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll auf 50.000 € erhöht werden. 
  • Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke soll modernisiert und das Gemeinnützigkeitsrecht vereinfacht werden. Hierzu gehört auch eine Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine.
  • Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 € sollen vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden.
  • Erzielen gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 € Einnahmen im Jahr, soll keine Sphärenaufteilung mehr erfolgen müssen. Es soll also nicht geprüft werden, ob diese Einnahmen aus einem Zweckbetrieb oder aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb stammen.

Altersvorsorge: Zum 1.1.2026 soll eine "Frühstart-Rente" eingeführt werden. Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, soll pro Monat 10 € in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.

Weitere Vorhaben im Steuerrecht
Zusätzlich werden als weitere steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag genannt:

  • Energetische Sanierungen: Die Kosten für energetische Sanierungen geerbter Immobilien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein.
  • Mitgliedschaft in Gewerkschaften: Es soll steuerliche Anreize für Mitgliedschaften in Gewerkschaften geben.
  • Kfz-Steuer: Elektroautos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit sein.
  • Agrardiesel-Rückvergütung: Die Agrardiesel-Rückvergütung soll wieder vollständig eingeführt werden.
  • Bonpflicht: Auf die verpflichtende Ausgabe von Kassenbons soll verzichtet werden.
  • Registrierkassenpflicht: Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 € soll ab dem 1.1.2027 eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.
  • Finanztransaktionsteuer: Eine Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene soll unterstützt werden.
  • Stromsteuer: Für schnelle Entlastungen um mindestens 5 Cent pro kWh sollen in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden.
  • Forschungszulage: Bei der steuerlichen Forschungszulage soll der Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich angehoben und das Verfahren vereinfacht werden.
  • Luftverkehrsteuer: Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer soll zurückgenommen werden.
Quelle: Sonstige | Veröffentlichung | Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode | 08-04-2025
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