Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland
  • Über uns
    • Über uns
    • Veranstaltungen
    • Kundenstimmen
  • Unser Konzept
    • Unser Konzept
  • Unsere Leistungen
    • Unsere Leistungen:
    • Datev Schnittstelle
    • Rundum-Sorglos-Paket
    • Newsfeed für Ihre Webseite
    • Kanzlei E-Mail Newsletter
    • Mandanten E-Mail Newsletter
    • Mandanten Print-Newsletter
    • E-Mail Marketingservice
    • Mandantenleitfäden
    • Kanzlei-Webseite
    • Kanzlei-App
    • Steuerdaten-Karten
    • Steuertipps zum Jahreswechsel
    • Gratis Newsletter testen
  • Jobs
    • Jobs
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Termin buchen
  • Mein Informanagement
    • Kunden-Login
    • Gratis Newsletter testen
    • Versandtermine 2023
Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland
  • Über uns
    • Über uns
    • Veranstaltungen
    • Kundenstimmen
  • Unser Konzept
    • Unser Konzept
  • Unsere Leistungen
    • Unsere Leistungen:
    • Datev Schnittstelle
    • Rundum-Sorglos-Paket
    • Newsfeed für Ihre Webseite
    • Kanzlei E-Mail Newsletter
    • Mandanten E-Mail Newsletter
    • Mandanten Print-Newsletter
    • E-Mail Marketingservice
    • Mandantenleitfäden
    • Kanzlei-Webseite
    • Kanzlei-App
    • Steuerdaten-Karten
    • Steuertipps zum Jahreswechsel
    • Gratis Newsletter testen
  • Jobs
    • Jobs
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Termin buchen
  • Mein Informanagement
    • Kunden-Login
    • Gratis Newsletter testen
    • Versandtermine 2023
Dez 30

Inflationsausgleich: GmbH-Gesellschafter

  • 30. Dezember 2022

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € zukommen lassen (§ 3 Nr. 11c EStG). Diese Leistungen in Form von Zuschüssen und/oder Sachbezügen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Es handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei der Gewährung der Leistung festhält, dass die Leistung im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.

Die Auszahlung der Inflationsprämie ist für Unternehmen freiwillig. Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Prämie in Höhe von 3.000 €. Der Arbeitgeber entscheidet, ob und in welcher Höhe er die Prämie an die Beschäftigten zahlt. Er hat auch die Möglichkeit, den Betrag von 3.000 € oder einen geringeren Betrag in Teilbeträgen an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Die Zahlung der Inflationsprämie ist beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abziehbar.

Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind regelmäßig Arbeitnehmer, sodass auch sie einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie haben. Es sind jedoch einige Vorgaben zu beachten, damit das Finanzamt die Sonderzahlung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert. Denn in diesem Fall wäre die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn es für die Zahlungen keine überzeugenden betrieblichen Gründe gibt, sodass diese Zahlung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. 

Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt dann vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer die Vermögensminderung (also die Auszahlung der Prämie) gegenüber einer Person, die nicht Gesellschafter ist unter sonst gleichen Umständen nicht hingenommen hätte (Fremdvergleich). Unabhängig davon, ob ein interner Betriebsvergleich (Gleichbehandlung von Gesellschafter-Geschäftsführer, Fremd-Geschäftsführer und Prokurist) möglich ist, sollte zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung der Sonderzahlung Folgendes beachtet werden:

  • Im Dienstvertrag (oder in einer Ergänzung zum Dienstvertrag) sollte geregelt sein, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer alle steuerfreien Leistungen erhalten kann, die das Gesetz für Arbeitnehmer vorsieht.
  • Auf der Lohnabrechnung sollte die Sonderzahlung mit dem Vermerk versehen sein, dass die Zahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise erfolgt (z. B. „Zahlung nach § 3 Nr. 11 c EStG“).

Diese Grundsätze müssen auch dann beachtet werden, wenn eine nahestehende Person des Gesellschafters der GmbH bzw. der UG beschäftigt ist, die selbst nicht Gesellschafter ist.

Enthält der Dienstvertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers bisher keine Aussagen dazu, dass er alle steuerfreien Leistungen erhalten kann, die das Gesetz für Arbeitnehmer vorsieht, muss die Gesellschafterversammlung der Änderung oder Ergänzung des Dienstvertrags zustimmen (BMF-Schreiben vom 16.05.1994, IV B 7-S 2742 -14/94). Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer eine abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie erhalten soll, ist es erforderlich, dass die Gesellschafterversammlung zuvor einen entsprechenden Beschluss fasst, der zu protokollieren ist. Ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung ist die Vereinbarung nicht wirksam zustande gekommen. Konsequenz ist, dass dann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.

Dieselben Grundsätze gelten auch bei einer Einmann-GmbH. Das heißt, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer eine Gesellschafterversammlung einberufen muss, in der er einen entsprechenden Beschluss zu fassen und zu protokollieren hat.

Quelle: Sonstige | Gesetzliche Regelung | Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz | 18-10-2022
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn
  • E-Mail

Comments are closed.

Neueste Beiträge

  • Reisekosten: Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten
  • Verzinsung: Rückwirkende Zinskorrektur
  • Online-Plattformen: Private Händler müssen gemeldet werden
  • Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung
  • Unterhalt: Anrechnung eigener Einkünfte

Neueste Kommentare

    Archive

    • Januar 2023
    • Dezember 2022
    • November 2022
    • Oktober 2022
    • September 2022
    • August 2022
    • Juli 2022
    • Juni 2022
    • Mai 2022
    • April 2022
    • März 2022
    • Februar 2022
    • Januar 2022
    • Dezember 2021
    • November 2021
    • Oktober 2021
    • September 2021
    • August 2021
    • Juli 2021
    • Juni 2021
    • Mai 2021
    • April 2021
    • März 2021
    • Februar 2021
    • Januar 2021
    • Dezember 2020
    • Januar 1970

    Kategorien

    • Aktuell
    • Corona News
    • Einkommensteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuer
    • Gewerbesteuer
    • Gewinnermittlung
    • Grunderwerbsteuer
    • Internationale Regelungen
    • Kanzlei-Nachrichten
    • Körperschaftsteuer
    • Lohnsteuer / Sozialversicherung
    • Sonstiges
    • Umsatzsteuer
    • Verfahrensrecht

    Meta

    • Anmelden
    • Feed der Einträge
    • Kommentare-Feed
    • WordPress.org
    © 2022 Informanagement - Impressum - Datenschutzerklärung - AGB | +49 (0) 2225 88 29 700 | info@informanagement.de | Sitemap