Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland
  • Über uns
    • Über uns
    • Veranstaltungen
    • Gratis Webinar
    • Kundenstimmen und Referenzen
  • Unser Konzept
    • Unser Konzept
  • Unsere Leistungen
    • Unsere Leistungen:
    • Rundum-Sorglos-Paket
      • Steuernews für Ihre Webseite – mit Social Media Anbindung
      • Mandanten E-Mail Newsletter
      • Kanzlei E-Mail Newsletter
      • Gedruckter Mandanten Newsletter
      • E-Mail Marketingservice
    • Kanzlei-App
    • Mandantenleitfäden
    • Webseiten für Steuerberater
    • Steuernews für Ihre Webseite
    • Steuerdaten-Karten
    • Steuertipps zum Jahreswechsel
    • Gratis Webinar
    • Gratis Newsletter testen
  • Jobs
    • Jobs
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Termin buchen
  • Mein Informanagement
    • Kunden-Login
    • Gratis Newsletter testen
    • Versandtermine 2026
Informanagement Deutschland Informanagement Deutschland
  • Über uns
    • Über uns
    • Veranstaltungen
    • Gratis Webinar
    • Kundenstimmen und Referenzen
  • Unser Konzept
    • Unser Konzept
  • Unsere Leistungen
    • Unsere Leistungen:
    • Rundum-Sorglos-Paket
      • Steuernews für Ihre Webseite – mit Social Media Anbindung
      • Mandanten E-Mail Newsletter
      • Kanzlei E-Mail Newsletter
      • Gedruckter Mandanten Newsletter
      • E-Mail Marketingservice
    • Kanzlei-App
    • Mandantenleitfäden
    • Webseiten für Steuerberater
    • Steuernews für Ihre Webseite
    • Steuerdaten-Karten
    • Steuertipps zum Jahreswechsel
    • Gratis Webinar
    • Gratis Newsletter testen
  • Jobs
    • Jobs
  • Kontakt
    • Kontakt
    • Termin buchen
  • Mein Informanagement
    • Kunden-Login
    • Gratis Newsletter testen
    • Versandtermine 2026
Apr. 08

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

  • 8. April 2022

Das BMF hat zur Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022“ durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt vom 30.3.2022 aufgefordert. Diese Aufforderung ist durch das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erfolgt. Die Erklärungen sind ab Juli 2022 bis zum 31.10.2022 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) zu übermitteln. Fristverlängerungen sind grundsätzlich möglich. Für die elektronische Übermittlung über das Portal "Mein ELSTER" ist ein Benutzerkonto erforderlich. Ist dies noch nicht vorhanden, kann dort eine Registrierung vorgenommen werden. Diese ist kostenlos und kann bis zu zwei Wochen dauern.

Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung: Zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts sind folgende Personen in den oben bezeichneten Ländern verpflichtet:

  • Eigentümer eines Grundstücks
  • Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks (Erbbauverpflichtete)
  • Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden der Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Eigentümers des Gebäudes.

Wichtig! Maßgebend für die persönliche Erklärungspflicht sind die Verhältnisse am 1.1.2022.

Die Formulare zur Feststellung des Grundsteuerwertes werden auf der Steuer-Onlineplattform ELSTER bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um:

  • Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
  • Anlage Feststellungsbeteiligte
  • Anlage Grundstück
  • Einlegeblatt zur Anlage Grundstück
  • Anlage Grundsteuerbefreiung /-vergünstigung (Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke)

Die Berechnungsdaten zur Ermittlung des Grundsteuerwerts sind im Wesentlichen so typisiert, dass in der Feststellungserklärung nur die Basisdaten angegeben werden müssen. So sind für jedes Flurstück, das zu einer wirtschaftlichen Einheit gehört, der Name der Gemarkung, in der das Flurstück liegt, die Grundbuchblattnummer (in Erbbaurechtsfällen ist hier die Nummer des Grundbuchblattes der Erbbauberechtigten anzugeben), die Flurnummer (nur falls vorhanden) und die Flurstücksnummer (Zähler und Nenner) sowie die Gesamtfläche des jeweiligen Flurstücks anzugeben. Sofern in einer Gemarkung keine Fluren oder in einer Flurnummer keine Flurstücksnenner existieren, sind die entsprechenden Felder unausgefüllt zu lassen.

Gehört ein Flurstück nur anteilig zur erklärten wirtschaftlichen Einheit, ist der entsprechende Anteil in Zähler- und Nennerformat einzutragen, z. B. bei Eigentum an einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier ist die Gesamtfläche des Flurstücks anzugeben. Der Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (Grund und Boden) ist dann entsprechend als Anteil des Flurstücks an der wirtschaftlichen Einheit einzutragen. Gehört ein Flurstück komplett zur wirtschaftlichen Einheit, so ist an dieser Stelle bei Anteil "1/1" einzutragen.

Die Wohnfläche lässt sich nach den Vorschriften der Wohnflächenverordnung ermitteln. Angaben zur Wohnfläche in Bauunterlagen, Mietverträgen oder anderen Dokumenten können übernommen werden. Bei der Wohnflächenermittlung sind die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören, einzubeziehen. Ebenfalls bei der Wohnflächenermittlung einzubeziehen sind die Grundflächen von Wintergärten (zur Hälfte), Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen (zur Hälfte) sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen (in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte). Die Flächen von Zubehörräumen sind bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen. Zu der Nutzfläche zählen Flächen, die zu betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken genutzt werden, und die keine Wohnflächen sind. Typische Beispiele sind die Flächen von Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräumen oder Vereinsräumen. Bei Mietwohngrundstücken sind die Nutzflächen separat einzutragen.

Quelle: Sonstige | Sonstige | Bekanntmachung im Bundesteuerblatt | 29-03-2022
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn
  • E-Mail

Comments are closed.

Neueste Beiträge

  • Vermächtnisnehmer: Anspruch auf volle Erbfallkostenpauschale
  • Nutzungsverbot Firmen-PKW für Privatfahrten
  • Weitere Änderungen im Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht (Entwurf)
  • Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht (Entwurf)
  • Umsatzsteuer bei Krankentransporten

Neueste Kommentare

    Archiv

    • August 2026
    • Juli 2026
    • Juni 2026
    • Mai 2026
    • April 2026
    • März 2026
    • Februar 2026
    • Januar 2026
    • Dezember 2025
    • November 2025
    • Oktober 2025
    • September 2025
    • August 2025
    • Juli 2025
    • Juni 2025
    • Mai 2025
    • April 2025
    • März 2025
    • Februar 2025
    • Januar 2025
    • Dezember 2024
    • November 2024
    • Oktober 2024
    • September 2024
    • August 2024
    • Juli 2024
    • Juni 2024
    • Mai 2024
    • April 2024
    • März 2024
    • Februar 2024
    • Januar 2024
    • Dezember 2023
    • November 2023
    • Oktober 2023
    • September 2023
    • August 2023
    • Juli 2023
    • Juni 2023
    • Mai 2023
    • April 2023
    • März 2023
    • Februar 2023
    • Januar 2023
    • Dezember 2022
    • November 2022
    • Oktober 2022
    • September 2022
    • August 2022
    • Juli 2022
    • Juni 2022
    • Mai 2022
    • April 2022
    • März 2022
    • Februar 2022
    • Januar 2022
    • Dezember 2021
    • November 2021
    • Oktober 2021
    • September 2021
    • August 2021
    • Juli 2021
    • Juni 2021
    • Mai 2021
    • April 2021
    • März 2021
    • Februar 2021
    • Januar 2021
    • Dezember 2020
    • Januar 1970

    Kategorien

    • Aktuell
    • Bewertung
    • Corona News
    • Einkommensteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuer
    • Gewerbesteuer
    • Gewinnermittlung
    • Grunderwerbsteuer
    • Internationale Regelungen
    • Kanzlei-Nachrichten
    • Körperschaftsteuer
    • Lohnsteuer / Sozialversicherung
    • Sonstiges
    • Umsatzsteuer
    • Verfahrensrecht

    Meta

    • Anmelden
    • Eintrags-Feed
    • Kommentar-Feed
    • WordPress.org
    © 2025 Informanagement - Impressum - Datenschutzerklärung - Erklärung zur Barrierefreiheit - AGB | +49 (0) 2225 88 29 700 | info@informanagement.de | Sitemap